Fördermittel werden bereitgestellt, um Marktnachteile auszugleichen. Grundsätze der Vergabe sind: - Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht Anspruch - jedoch kein Rechtsanspruch
- Beantragung erfolgt zumeist über die Hausbank bzw. das Arbeitsamt.
- Sie sollten stets nur ergänzenden Charakter bei der Finanzierung haben.
- Prüfung der Kombinierbarkeit von mehreren Förderprogrammen.
- Beachtung der Einhaltung des richtigen Zeitpunktes der Beantragung!
- Voraussetzung für die Gewährung jeder Förderleistung ist die Vorlage eines schlüssigen Geschäftsplane
| Darüber hinaus haben wir uns, als Resultat unserer jahrelangen Erfahrung, einige Beratungshilfen geschaffen, die die Erstellung des Geschäftsplanes außerordentlich erleichtert.
Fördermittel als zinsgünstige Darlehen (häufig genutzte Programme ): - ERP-Darlehen
- EKH
- DtA-Startgeld
- Mikrodarlehen
| Fördermittel als Zuschuss (häufig genutzte Programme): - Gründungszuschuss
- Einstiegsgeld
- Investitionszulage
- Weiterbildungsveranstaltungen
- Beteiligung als Aussteller an Messen
- Einstellung Arbeitssuchender
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