Fördermittelberatung

Fördermittel werden bereitgestellt, um Marktnachteile auszugleichen.
Grundsätze der Vergabe sind:

  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht Anspruch - jedoch kein Rechtsanspruch
  • Beantragung erfolgt zumeist über die Hausbank bzw. das Arbeitsamt.
  • Sie sollten stets nur ergänzenden Charakter bei der Finanzierung haben.
  • Prüfung der Kombinierbarkeit von mehreren Förderprogrammen.
  • Beachtung der Einhaltung des richtigen Zeitpunktes der Beantragung!
  • Voraussetzung für die Gewährung jeder Förderleistung ist die Vorlage eines schlüssigen Geschäftsplane

Darüber hinaus haben wir uns, als Resultat unserer jahrelangen Erfahrung, einige Beratungshilfen geschaffen, die die Erstellung des Geschäftsplanes außerordentlich erleichtert.

Fördermittel als zinsgünstige Darlehen
(häufig genutzte Programme ):

  • ERP-Darlehen
  • EKH
  • DtA-Startgeld
  • Mikrodarlehen

Fördermittel als Zuschuss
(häufig genutzte Programme):

  • Gründungszuschuss
  • Einstiegsgeld
  • Investitionszulage
  • Weiterbildungsveranstaltungen
  • Beteiligung als Aussteller an Messen
  • Einstellung Arbeitssuchender